Was wir behandeln...
Im Folgenden werden wir Ihnen die wichtigsten logopädischen Therapiefelder genauer erklären.
Klicken Sie dazu einfach auf einen der unten aufgeführten Begriffe und schon erhalten Sie die entsprechenden Informationen.
Wer braucht eine logopädische Behandlung?
Dies können sein:
- Kleinkinder und Schulkinder mit Problemen des Spracherwerbs bzw. der Aussprache oder mit Lese- Rechtschreibschwierigkeiten.
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen, z.B. Stottern.
- Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- oder Hirnverletzungen, z.B. nach Verkehrsunfällen.
- Erwachsene mit internistischen und neurologischen Erkrankungen wie z.B. Schlaganfall, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose.
- Berufstätige mit hoher stimmlicher Belastung wie ErzieherInnen und LehrerInnen, aber auch Kinder mit Stimmstörungen.
- Erwachsene nach Kehlkopfoperationen.
- Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen oder angeborenen Hörstörungen.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Sie beinhaltet die Untersuchung und Behandlung krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden (dies sind in der Regel Kinderärzte, Allgemeinärzte, Hals-NasenOhrenärzte, Neurologen sowie Phoniater bzw. Pädaudiologen) und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.
Die Kosten einer logopädischen Behandlung werden von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Verordnung von Ihrem behandelnden Arzt vorliegt. Ist dies nicht der Fall, besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu zahlen. Kinder die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben sind von jeglicher Zuzahlung befreit. Seit dem 01.01.2004 sind Sie, wenn sie älter als 18 Jahre sind, gesetzlich dazu verpflichtet 10 % der Behandlungskosten und die Rezeptgebühr von 10 € selbst zu tragen.
Sie als Versicherte müssen die Zuzahlungen höchstens bis zu 2% ihres Bruttojahreseinkommens leisten (chronisch kranke Menschen: 1%). Daher ist es sinnvoll, die Rechnungen über alle Zuzahlungen bis zum Jahresende aufzubewahren. Die bisher mögliche Befreiung von den Zuzahlungen aufgrund geringen Einkommens ist in dem neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen.
Welche Ziele hat eine logopädische Behandlung?
Der Patient/die Patientin soll eine individuell befriedigende Kommunikationsfähigkeit erreichen.
Das kann z.B. die Schulfähigkeit eines Kindes sein oder die Wiedererlangung der Berufsfähigkeit eines Erwachsenen.