Ort der Behandlung
Der Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Bundesverbänden Logopädie regelt in der Anlage 1 unter Punkt 8. klar den Ort der Behandlung:
8. Ort der Behandlung
Die Behandlung erfolgt ausschließlich in den dafür zugelassenen Praxisräumen. Davon ausgenommen sind:
8.1. Hausbesuch
Der Hausbesuch ist durchzuführen, wenn er von der Ärztin oder dem Arzt verordnet ist. Um einen ärztlich verordneten Hausbesuch durchführen zu können, bedarf es eines zusätzlichen zeitlichen Aufwands.
8.2 Behandlung in Einrichtungen nach § 11 Abs. 2 HeilM-RL bzw. § 9 Abs. 2 HeilM- RL ZÄ
Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, gegebenenfalls darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung, ist ausnahmsweise ohne Verordnung eines Hausbesuches außerhalb der Praxis möglich, soweit die Versicherten ganztägig eine auf deren Förderung ausgerichtete Tageseinrichtung besuchen und die Behandlung in dieser Einrichtung stattfindet. Dies können auch Regelkindergärten (Kindertagesstätten) oder Regelschulen sein. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der ärztlichen Verordnung eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen oder strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten ergibt. Dies soll in der Regel bei einem behördlich festgestellten Förderstatus angenommen werden. Der Leistungserbringer führt diese Behandlung in der Einrichtung nur durch, wenn das Therapieziel durch die Behandlung in der Einrichtung nicht gefährdet ist.
Eine regelmäßige Behandlung laut verordneter Therapiefrequenz und Behandlungsdauer, die Orientierung der Behandlung an der Indikation (bestehend aus Diagnose und funktioneller/struktureller Schädigung), am individuellen Therapieplan und damit verbundenem Therapieziel, der Belastbarkeit der oder des Versicherten, eine enge Elternzusammenarbeit sowie die Einhaltung der vertraglich festgelegten Bestimmungen stellen die Qualitätsmerkmale unserer Praxis dar.
Unsere Praxis achtet zum Wohle der Patienten konsequent auf die Einhaltung der gesetzlich vereinbarten Rahmenbedingungen. Aus diesem Grund lehnen wir die Behandlung in Regeleinrichtungen ohne entsprechenden Förderstatus ab.